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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 18. August 2026

1. Geltungsbereich

Die DIMAS Technologies GmbH ist bemüht, ihre Website automatisierung.at im Einklang mit dem Web Zugänglichkeits Gesetz (WZG) sowie dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und der EU Richtlinie 2019/882 zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Inhalte unter der Domain https://automatisierung.at.

2. Konformitätsstatus

Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA weitgehend vereinbar. Einzelne Inhalte können noch Abweichungen aufweisen. Wir arbeiten kontinuierlich an einer vollständigen Konformität.

3. Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantische HTML 5 Struktur und Landmark Rollen
  • Sprung zum Hauptinhalt (Skip Link) für Tastaturnutzer
  • Sichtbare Fokus Indikatoren auf allen interaktiven Elementen
  • Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA
  • Alternativtexte für informative Bilder
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit
  • Responsive Darstellung bis 320 px Breite ohne Scrollverlust
  • Sprache der Seite ist im HTML deklariert (lang="de")
  • ARIA Labels für Symbole und unbeschriftete Interaktionen

4. Bekannte Einschränkungen

Einzelne Animationen können für Personen mit vestibulären Störungen ablenkend wirken. Die Einstellung prefers reduced motion Ihres Betriebssystems wird respektiert. Eingebettete Inhalte Dritter (z.B. Karten oder Videos) liegen nicht vollständig in unserem Einflussbereich.

5. Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde durch Selbstbewertung des Anbieters auf Basis automatisierter Tests (Lighthouse, axe) und manueller Prüfungen (Tastaturbedienung, Screenreader Stichproben) erstellt.

6. Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Bitte teilen Sie uns dies mit:

DIMAS Technologies GmbH
Gewerbeparkstrasse 12, 1220 Wien, Österreich
E Mail: office@automatisierung.at
Telefon: +43 1 2144292

7. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice einleiten. Das Sozialministeriumservice prüft den Antrag und versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Web: www.sozialministeriumservice.at